6.4.2.2. Der Beschuldigte wird mit vorliegendem Urteil wegen Betrugs nach Art. 146 StGB, Urkundenfälschung nach Art. 251 StGB und ungetreuer Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsicht nach Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Geschäftsführer resp. Organ der GmbH verurteilt. Er verübte somit mehrere VerbrechenNergehen im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs, indem er unter anderem Kriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203) - 52 -