Dieses Monatseinkommen ist bei der Berechnung der Tagessatzhöhe aufgrund der Ausgaben für Krankenkasse und Steuern um pauschal 30 % (entspricht Fr. 2'040.--) zu reduzieren. Von dem Restbetrag in der Höhe von Fr. 4'760.-- sind für den noch minderjährigen Sohn weitere 15 % abzuziehen, was einer weiteren Reduktion von Fr. 714.- entspricht. Es verbleibt ein Restbetrag von Fr. 4'046.--, was zu einer Tagessatzhöhe von Kriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203) -47 -