mussten und dringend auf einen Überbrückungskredit angewiesen waren, nutzte der Beschuldigte die Gunst der Stunde, um in betrügerischer Weise von der Solidaritätsgemeinschaft einen erheblichen Geldbetrag für seine persönlichen Belange zu erlangen und zu verbrauchen. Der Beschuldigte wusste von Anfang an, dass er den betrügerisch erlangten Kredit für das Abbezahlen von bereits zuvor angehäuften Schulden der GmbH und für die finanzielle Unterstützung seines Vaters verwenden wird, und verbrauchte den Kredit dementsprechend innert kürzester Zeit zu sachfremden Zwecken.