22. März 2019, Staatsanwaltschaft 1 Luzern: 5 Tagessätze Geldstrafe zu je Fr. 70.-, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 2 Jahren (von der Staatsanwaltschaft 1 Luzern am 11 .03.2020 um 1 Jahr verlängert und verwarnt) sowie Busse von Fr. 100.- , wegen Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern (begangen am 05.02.2019); 11. März 2020, Staatsanwaltschaft 1 Luzern: 60 Tagessätze Geldstrafe zu je Fr. 70.--, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie Busse von Fr. 1'000.-, wegen Beschäftigung von Ausländer/innen ohne Bewilligung i.S. des BG über die Ausländer/in-