C. Der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsicht nach Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und Abs. 3 StGB ist in diesen zwei Fällen - und somit mehrfach • erfüllt. 5. Zusammenfassender Schuldspruch Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Beschuldigte folgende Straftatbestände verübte: Betrug nach Art. 146 Abs. 1 StGB, Urkundenfälschung nach Art. 251 Ziff. 1 StGB und mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsicht nach Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 StGB.