dadurch seine Sorgfaltspflichten gegenüber de,r genannten GmbH. Bereits zum Zeitpunkt der Ausrichtung des Darlehens bestand ein Ausfallrisiko, da von Anfang an klar war, dass - mangels Schriftlichkeit und mangels (tauglicher) Sicherheiten - eine Rückforderung nur mittels einem aufwendigen Forderungsprozess mit höchst ungewissem Ausgang zu bewerkstelligen wäre. Entsprechend den vorsichtigen buchhalterischen Grundsätzen hätte man die Rückforderung des Darlehens im Zeitpunkt der Ausrichtung weitgehend abschreiben müssen, womit ein Vermögensschaden zu bejahen ist.