Hinzu kommt, dass der Coronakredit zum Zeitpunkt der Darlehensausrichtung bereits aufgebraucht war und die GmbH finanziell nicht gut dastand, was die Gewährung des Darlehens zusätzlich unverständlich und risikohaft erscheinen lässt. Auch die Aussage des Beschuldigten, dass als Absieherung für das Darlehen das Auto des dienen sollte und dass eine SMS inkl. Foto des Fahrzeugausweises dies beweisen könne, kann anhand der eingereichten WhatsApp-Nachrichten nicht nachvollzogen werden.