Selbst wenn man von einem wichtigen Geschäftspartner sprechen und die Motivation des Beschuldigten nachvollziehen kann, ändert dies nichts daran, dass ein Darlehen seriös und nach den Grundsätzen pflichtgemässer Geschäftsführung gewährt werden müsste. Das Darlehen wurde ohne Einwilligung vorn mittelbaren Firmeninhaber , ohne schriftlichen Vertrag und ohne verbindliche Sicherheiten für die Rückzahlung überwiesen, womit sich die GmbH im Rückforderungsfalle auf einen aufwändigen und unsicheren Zivilprozess hätte einrichten müssen, was mit minimalem Aufwand bzw. lediglich Abfassen eines schriftlich unterzeichneten Darlehensvertrags hätte verhindert