Von dieser Gesellschaft konnten diverse Geldeingänge auf dem Geschäftskonto der - - GmbH verzeichnet werden. Selbst wenn man von einem wichtigen Geschäftspartner sprechen und die Motivation des Beschuldigten nachvollziehen kann, ändert dies nichts daran, dass ein Darlehen seriös und nach den Grundsätzen pflichtgemässer Geschäftsführung gewährt werden müsste.