Darlehen an (Anklageziffer 2.3): Entsprechend dem Beweisergebnis ist erstellt, dass der Beschuldigte aus dem Vermögen der GmbH an - - ein ungesichertes und unverzinsliches Darlehen in der Höhe von Fr. 5'000.- ausrichtete. Die Gewährung derartiger Darlehen entspricht nicht dem Geschäftszweck der Gesellschaft und bringt ihr keinen (unmittelbaren) Gegenwert, selbst wenn es sich bei - - um einen Geschäftspartner handelt, welcher bei der Firma tätig ist. Von dieser Gesellschaft konnten diverse Geldeingänge auf dem Geschäftskonto der - - GmbH verzeichnet werden.