Darlehen a n - (Anklageziffer 2.2): Aufgrund des Beweisergebnisses in E. 3.1.3 bezüglich des Betruges ist erstellt, dass der Beschuldigte dieses Darlehen aus dem betrügerisch und somit unrechtmässig erlangten Corona-Kredit auszahlte. Die GmbH hatte somit keinen Anspruch auf dieses Geld. Entsprechend liegt auch keine Vermögensschädigung der GmbH durch die Darlehensgabe vor. Da der eingeklagte Lebenssachverhalt aber dennoch erstellt ist und der Beschuldigte für diesen nach Art. 146 Abs. 1 StGB verurteilt wird (vgl. oben E. 3.2.1.2 lit.