Die ungesichert getätigten Vorleistungen in der Höhe von Fr. 164'000.-- zugunsten der GmbH stellen einen Vermögensschaden dar: Zum Zeitpunkt des Umbaus bestand bereits augenscheinlich eine erhebliche Gefahr, dass die GmbH diese Kosten nicht wird bezahlen können, weshalb die Forderung dementsprechend nach buchhalterischen Grundsätzen bzw. nach dem Vorsichtsprinzip in vollem Umfang hätte abgeschrieben werden müssen. Das Ausfallrisiko dieser Forderung betrug nahezu 100 %, womit der Gesellschaft ein Vermögensschaden im Umfang des vollen Forderungsbetrags entstand.