Akonto-Forderungen und schriftliche Vereinbarungen sind in diesem Geschäftsbereich wichtig und nichts Aussergewöhnliches, insbesondere bei derart grossen Auftragsvolumen. Die Aussage des Beschuldigten, dass keine Akontozahlung verlangt worden sei, weil der Umbau innert kürzester Zeit erfolgt sei, ist eine reine Schutzbehauptung und lässt sein Vorgehen nicht weniger risikoreich erscheinen. Er bediente sich am Material und der Arbeitsleistung der Gesellschaft, um die umzubauen, die von seiner Familie geführt wurde.