Gemäss den Angaben des Beschuldigten und aufgrund des sich bei den Akten befindlichen Kontoauszugs des Geschäftskontos der GmbH ist bewiesen, dass der Beschuldigte am 5. Mai 2020 eine Überweisung ab dem Geschäftskonto von Fr. 5'000.-- an mit dem Vermerk "Darlehen bis Ende Juli 2020" tätigte (Reg. 23.1 Bel. 68.). Ebenfalls befindet sich ein Foto des Fahrzeugausweises bei den Akten (Reg. 41.1 Bel. 24), von welchem der Beschuldigte angab, dass dieser als Sicherheit für das gewährte Darlehen dienen solle, sowie ein Printscreen der vom Beschuldigten erwähnten SMS. Allerdings schrieb