Er (der Beschuldigte) habe ein Foto dieses Fahrzeugausweises. In einer SMS-Nachricht habe zudem festgehalten, dass sein Auto als Garantie für das Darlehen gelte. habe nichts davon gewusst (fl. Akten Bel. 14 Ziff. 66 ff.; Bel. 26 Ziff. 125 f.). Ein hohes Risiko sei er nicht eingegangen, da er - - vertraue und es klar und deutlich gewesen sei, dass dieser das Auto zur Verfügung stelle, falls das Darlehen nicht zurückbezahlt werden könne. Falls das Darlehen bis Ende Oktober 2020 nicht begleiche, bezahle er selber (der Beschuldigte) das Darlehen retour.