Das Darlehen an sei im geschäftlichen Interesse gewesen, da dieser Projektleiter der Firma sei und dieser aufgrund dieser Stellung der GmbH weiterhin Aufträge hätte erteilen können. Er (der Beschuldigte) habe sich erhofft, dass dadurch die Zusammenarbeit mit weiterhin laufen werde. Deshalb habe er ihm das Darlehen gewährt, und als Garantie habe den Fahrzeugausweis seines Audi A6 als Sicherheit geben wollen. Er (der Beschuldigte) habe ein Foto dieses Fahrzeugausweises.