Für diesen Umbau wurden keine schriftlichen Verträge aufgesetzt oder andere Sicherheiten für die anfallenden Kosten vereinbart. Die nachträglich aufgesetzte Schuldanerkennung ist für die GmbH wertlos, da in dieser Vereinbarung keine Schuld der GmbH oder der GmbH gegenüber der GmbH stipuliert wird, sondern lediglich der Beschuldigte als Gläubiger und sein Bruder- - als Schuldner aufgeführt werden. Die GmbH wird mit keinem Wort erwähnt. Der zur Anklage gestellte Sachverhalt ist erstellt.