Es sei eine Abmachung zwischen ihnen als Brüder. Der Eintrag in der Buchhaltung 2019 der - - GmbH, dass diese eine 50%-Beteiligung an der GmbH halte (vgl. Reg. 22.1 Bel. 27), sei nicht korrekt. Er habe aber mit GmbH 50 % der Einnahmen an die GmbH zur Abbezahlung der Umbauschulden in der Höhe von Fr. 170'000.-- abgebe. Ob diese Forderung über Fr. 170'000.- in der Bilanz zur Hälfte als Debitorenforderungen und zur Hälfte als Beteiligung von 50 % an der GmbH aufgeführt worden sei, müsse er nochmals mit dem Buchhalter anschauen.