nach Erhalt des Kredits mit diesem Geld angabewidrig ein Aktivdarlehen ausgerichtet zu haben, mit dem Schuldspruch wegen betrügerischer Krediterlangung bereits abgegolten ist (mitbestrafte Nachtat). Somit führt die mehrfache Widerhandlung gegen Art. 23 aCovid-19-SBüV nicht zu einem zusätzlichen Schuldspruch. 4. Vorwurf der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsieht (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 StGB) / Anklageziffer 2 4.1. Tatsächliches und Beweiswürdigung 4.1.1. Umbau der (Anklageziffer 2.1) 4.1.1.1. Aussagen des Beschuldigten