auf welches der Beschuldigte bzw. die GmbH keinen Anspruch hatte. Wie bereits der Gesetzeswortlaut eindeutig festhält. gehen die strafbaren Handlungen nach Strafgesetzbuch der Bestrafung nach der aCovid-19-SBüV vor, sodass für die betrügerische Erlangung des Kredits nur Art. 146 Abs. 1 StGB Anwendung findet. Das Ausrichten des Darlehens an - wird vom Tatbestand des Betrugs nach Art. 146 StGB konsumiert. da das Unrecht. nach Erhalt des Kredits mit diesem Geld angabewidrig ein Aktivdarlehen ausgerichtet zu haben, mit dem Schuldspruch wegen betrügerischer Krediterlangung bereits abgegolten ist (mitbestrafte Nachtat).