b. Auch in subjektiver Hinsicht erfüllt der Beschuldigte alle Voraussetzungen der Falschbeurkundung. Dass der Beschuldigte entgegen den Vorbringen der Verteidigung im Zeitpunkt des Kreditantrags nicht im Glauben darauf handelte, auf den Kredit einen Anspruch zu haben, ist bereits dargetan worden. Gemäss dem Beweisergebnis ist erstellt, dass er direktvorsätzlich handelte und das Kreditantragsformular mit Wissen und Willen falsch ausfüllte, wobei ihm zumindest im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre bewusst war, dass es sich beim Kreditantragsformular um eine Urkunde im Sinne von Art.