Dieses Formular A erfüllt eine zentrale Funktion im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität und besitzt gegenüber den Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Erfüllung der Sorgfaltspflicht eine erhöhte Beweiskraft. Das Bundesgericht hat wiederholt festgehalten, dass dem Formular A demnach eine erhöhte Glaubwürdigkeit und folglich Urkundencharakter zukomme (BGE 139 II 404 E. 9.9.2; BGer-Urteile 68_37/2013 vom 15.04.2013 E. 1.2.2, 66_574/2011 vom 20.02.12 E. 2.2.1, 66_1048/2016 vom 24.03.2017, 66_988/2015 vom 08.08.2016 E. 4.2, 1C_370/2012 vom 03.10.2012, E. 2.7). Auch das vorliegende Kreditantragsformular musste gegenüber einem Finanzintermediär - i.c.