Alleine von diesem Formular bzw. den darin angegebenen Informationen war abhängig, ob man den Co- vid-19-Übergangskredit erhält oder nicht, womit die darin gemachten Angaben rechtlich erheblich waren. Die Sach- und Rechtslage ist vergleichbar mit derjenigen beim sog. "Formular A", welches die Finanzintermediäre zur Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person von ihren Kunden verlangen. Dieses Formular A erfüllt eine zentrale Funktion im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität und besitzt gegenüber den Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Erfüllung der Sorgfaltspflicht eine erhöhte Beweiskraft.