251 StGB etc. - hinwies, die bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Unterzeichnenden drohen würden. Dadurch bestand eine erhöhte Glaubwürdigkeit dafür, dass die im Formular durch den Beschuldigten unter Androhung von erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen bestätigten Angaben korrekt waren. Alleine von diesem Formular bzw. den darin angegebenen Informationen war abhängig, ob man den Co- vid-19-Übergangskredit erhält oder nicht, womit die darin gemachten Angaben rechtlich erheblich waren.