Beim vom Beschuldigten ausgefüllten Kreditantrag handelt es sich um eine Schrift, die menschliche Gedankenäusserungen beinhaltet und den Beschuldigten als Aussteller erkennen lässt. Der Kreditantrag ist bestimmt und geeignet, eine rechtserhebliche Tatsache zu beweisen, nämlich die Willensäusserungen des Beschuldigten, einen Kreditvertrag abschliessen zu wollen und die notwendigen Voraussetzungen dazu zu erfüllen. Der Urkundencharakter ist somit zu bejahen.