Bereicherungsabsicht. Schliesslich unterstützte er mit dem Kreditgeld nicht nur seinen Vater - mit einem Aktivdarlehen, sondern bezahlte diverse aufgelaufene Schulden der GmbH. Auch das Merkmal der Stoffgleichheit ist erfüllt, da die durch den Beschuldigten anbegehrte und erzielte geldwerte Besserstellung dem eingetretenen Vermögensschaden bei der LUKB entspricht. c. Der objektive und subjektive Tatbestand des Betrugs nach Art. 146 Abs. 1 StGB ist erfüllt.