Durch die Falschangaben des Beschuldigten wurde das Personal der LUKB in arglistiger Weise in einen Irrtum versetzt und überwies infolge des Irrtums dem Beschuldigten den Kredit in der Höhe von Fr. 110'000.-. Bereits bei Antragsstellung wusste der Beschuldigte, dass er den Kredit nicht für pandemiebedingte, laufende Liquiditätsengpässe brauchen würde. Auf dem Geschäftskonto befanden sich zum Zeitpunkt der Kreditgewährung nur noch knapp Fr. 400.- , gleichzeitig musste er diverse coronaunabhängige Verbindlichkeiten wie Verkehrsbussen und aufgelaufene Sozialversicherungsbeiträge begleichen, wofür er das Kreditgeld benutzte.