Auf dem Geschäftskonto erfolgten grössere Zahlungseingänge nämlich nur unregelmässig und im Abstand von teilweise mehreren Wochen. Gleichzeitig ist zu beachten, dass die GmbH erst im April 2019 gegründet und der Kredit somit nicht einmal ein Jahr nach der Gründung beantragt wurde. Eine Umsatzprüfung seitens der Bank wäre diesbezüglich nicht wirklich aussagekräftig gewesen. Es kommt überdies hinzu, dass die kreditvergebenden Stellen die falsche Angabe des Beschuldigten, den gewährten Kredit ausschliesslich für Liquiditätsengpässe zu verwenden, schlicht nicht überprüfen konnten.