handlungen seitens der kreditgewährenden Banken und Behörden, vgl. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen. msg-id-79133.html ). Hinzu kommt. dass der Beschuldigte das Gesuch nur einen halben Monat nach Beginn des "Lockdowns" einreichte. Zu diesem Zeitpunkt hätte sich seine Angabe, dass es aufgrund der Pandemie- Massnahmen zu erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen bzw. zu einem Umsatzrückgang kommen könnte, mit Blick auf den Saldo des Geschäftskontos gar noch nicht abschliessend verifizieren lassen. Auf dem Geschäftskonto erfolgten grössere Zahlungseingänge nämlich nur unregelmässig und im Abstand von teilweise mehreren Wochen.