folglich - entgegen der Argumentation der Verteidigung (fl. Akten Bel. 17 S. 12 f.)- vorausgesehen, dass seine Angabe der wirtschaftlichen Beeinträchtigung der GmbH infolge der Pandemie nicht überprüft werden würde, zumal die Möglichkeit der unkomplizierten und sofortigen Kreditgewährung nicht nur überall in den Medien, sondern gemäss Aussage des Beschuldigten auch auf der Baustelle stets Gesprächsthema war. Auch die Tatsache, dass das Gesuch ohne jegliche Belege der gemachten Angaben eingereicht werden konnte, machte deutlich, dass seitens der kreditgewährende Stelle nur eine oberflächliche Prüfung vorgenommen werden würde.