3.2.1.2. Subsumtion a. Vorliegend ist die Täuschungshandlung darin zu erblicken, dass der Beschuldigte mittels dem Kreditantragsformular gegenüber der LUKB angab und unterschriftlich bestätigte, dass die GmbH durch die Pandemie in ihrem wirtschaftlichen Fortkommen erheblich beeinträchtigt sei. Weiter erklärte er gegenüber der kreditgebenden Instanz wahrheitswidrig, dass er den ausgerichteten Kreditbetrag ausschliesslich zur Sicherung laufender Liquiditätsbedürfnisse verwenden werde.