4.1 Bel. 12 ff.; Reg. 23.1 Bel. 4 ff.). Zudem wusste der Beschuldigte bereits zum Zeitpunkt der Kreditbeantragung, dass er den Kredit nicht lediglich zur Sicherung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse verwenden würde, was sich dann auch in den zweck- bzw. vereinbarungswidrigen Ausgaben bereits einen Tag bzw. einige Tage Kriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203) - 22 -