Das ausgefüllte und unterschriebene Kreditantragsformular vom 31. März 2020 sowie die Kontoauszüge des Geschäftskontos der GmbH, auf welchen die Verwendung des Kreditgeldes ersichtlich ist, befinden sich allesamt in den Akten (Reg. 7.1 .36 und Reg. 23.1 Bel. 4 ff.). Zudem bestätigte der Beschuldigte, den Kredit beantragt und die vorgehaltenen Transaktionen getätigt zu haben. Der Sachverhalt ist diesbezüglich unbestritten und bewiesen. Weiter ist nach dem Gesagten erstellt, dass der Beschuldigte wusste, dass die GmbH aufgrund der Pandemie namentlich bezüglich ihres Umsatzes nicht erheblich wirtschaftlich beeinträchtigt war.