Aus den edierten Bankunterlagen geht hervor, dass der Beschuldigte den Kredit in der Höhe von Fr. 110'000.- in weniger als einem Monat verbrauchte. Bereits am 24. April 2020 wies das Geschäftskonto der GmbH einen Negativsaldo aus, obwohl neben dem Kredit noch andere Gutschriften im Umfang von rund Fr. 18'000.-- eingingen (Reg. 23.1 Bel. 62 ff.). Hätte sich der Beschuldigte tatsächlich um die Liquidität der GmbH gefürchtet, so hätte er seine Ausgaben besser bedacht und zurückhaltender getätigt.