Hätte sich der Beschuldigte tatsächlich um die Liquidität d e r - _ GmbH gefürchtet, hätte er nicht bereits wenige Tage nach Auszahlung des Kredits den gesamten Betrag wieder ausgegeben. Obwohl er mehrfach angab, dass er aus Angst, die Löhne und Rechnungen nicht mehr zahlen zu lkönnen, den Kredit beantragt habe, so verwendete er das Kreditgeld sofort für diverse nicht notwendige Ausgaben, die er bestimmt nicht getätigt hätte, wenn er derartige Panik um die Zukunft des Geschäfts gehabt hätte. Aus den edierten Bankunterlagen geht hervor, dass der Beschuldigte den Kredit in der Höhe von Fr. 110'000.- in weniger als einem Monat verbrauchte.