Die Zahlungen rechtfertigte er damit, dass es Vorsichtsmassnahmen gewesen seien, die er zum Wohle des Geschäfts getätigt habe. Während der verhältnismässig kleine Betrag für ein neues Geschäftsauto als Ersatz für ein funktionsuntüchtiges Fahrzeug als notwendige Ausgabe durchaus nachvollzogen werden kann, so sind die weiteren Ausgaben im damaligen Kontext nicht verständ- Kriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203) - 20 -