Wofür der Beschuldigte den erhaltenen Kreditbetrag verwendete, ist aufgrund der sich bei den Akten befindenden Kontoauszügen des Geschäftskontos der GmbH erstellt (Reg 23.1 Bel. 4 ff. und Reg. 23.1 Bel. 62 ff.). Zudem bestätigte der Beschuldigte in den eben zitierten Aussagen, dass er die ihm vorgehaltenen Zahlungen getätigt hatte. Die Zahlungen rechtfertigte er damit, dass es Vorsichtsmassnahmen gewesen seien, die er zum Wohle des Geschäfts getätigt habe.