Bezahlt habe er dies mit Geldern, die auf das Geschäftskonto eingegangen seien. Die Büromöbel seien notwendig gewesen, da man zuvor noch kein Büro gehabt habe (Reg. 4.1 Bel. 24 Ziff. 115 ff.). Weiter habe er am 15. April 2020 ab dem Geschäftskonto Fr. 3'000.-- an überwiesen. Diese Zahlung sei für ein neues Geschäftsauto gewesen, da das alte Geschäftsauto nicht mehr funktionstüchtig gewesen sei und man sonst nicht hätte zur Arbeit fahren können. Eine weitere Überweisung in der Höhe von Fr. 2'500.-- - ebenfalls ab dem Geschäftskonto - habe er an am 27. April 2020 getätigt. Dies sei die Anzahlung für ein weiteres Geschäftsauto gewesen.