sei ein Fehler gewesen, den er bereue. Alles andere sei zum Wohle des Geschäfts gewesen (Reg. 4.1 Bel. 31 f. Ziff. 2). Am 15. April 2020 habe er ab dem Geschäftskonto Fr. 3'500.-- an für neue Büromöbel (Bürotisch, Büromöbel und Stühle) überwiesen. Er glaube nicht, dass er dies mit dem Covid-19-Kredit bezahlt habe, da in der Zwischenzeit weitere Zahlungen reingekommen seien. Ebenfalls am 15. April 2021 habe er Fr. 2'500.-- an - - überwiesen für zwei Drucker und zwei Computer, weil man jemanden für Bürotätigkeiten wie Buchhaltung, Lohnwesen etc. habe anstellen wollen. Bezahlt habe er dies mit Geldern, die auf das Geschäftskonto eingegangen seien.