Er habe auch nicht gewusst, dass er das nicht dürfe. Es sei nie seine Absicht gewesen, seinen Vater zu bereichern, darum habe er geschrieben, dass das Darlehen für zwei Jahre sei. Einen schriftlichen Vertrag habe man nicht gemacht, und es seien auch keine Sicherheiten hinterlegt worden (Reg. 4.1 Bel. 22 Ziff. 104 ff.). Die Darlehensrückzahlung und das Darlehen habe er nicht mit dem Geld aus dem Covid-19-Kredit ausgerichtet, diese seien ab dem Geschäftskonto getätigt worden. Beim E-Banking seien immer zwei Tabellen ersichtlich gewesen, wobei die eine den Covid-Kredit und die andere das Geschäftskonto abgebildet habe. Deshalb habe er gedacht, dass es sich um zwei Konten handeln würde.