3.1.3. Verwendung des COVJD-19-Überbrückungskredits Auch soweit der Beschuldigte angibt, er habe im Zeitpunkt der Kreditbeantragung Angst ("Panik") um die finanzielle Zukunft der GmbH gehabt und den Kredit lediglich als Massnahme beantragt, um liquid zu bleiben und um Löhne und Rechnungen zu bezahlen, sind seine Angaben deutlichen Zweifeln ausgesetzt, wie nachfolgend dargelegt werden soll. Das effektive Verhalten des Beschuldigten nach der Kreditgewährung, insbesondere die Verwendung der Kreditmittel nur wenige Tage nach Eingang der Kreditsumme auf dem Geschäftskonto, spricht eine andere Sprache. 3.1.3.1. Aussagen des Beschuldigten