Gleichzeitig gilt auch festzuhalten, dass Baustellen selbst im Zuge des "Lockdowns" stets geöffnet blieben und lediglich dazu angehalten wurden, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Eine klare Botschaft sendete dann auch das Bundesamt für Justiz, welches in den Medien die kantonal verfügten Baustellenschliessungen der Kantone Tessin, Genf und Waadt als bundesrechtswidrig erklärte. Schliessungen von Baustellen seien nur erlaubt, wenn Baubetriebe die Hygienevorschriften des Bundes nicht einhalten würden (vgl. Artikel in der Luzerner Zeitung "Der Bundesrat hebt das Tessiner Baustellen-Verbot wieder auf' vom 23.03.2020).