Die Personalkosten hätten - bei entsprechendem Bedarf - durch das Beantragen der Kurzarbeitsentschädigung zu einem grossen Teil gedeckt werden können, über Büroräumlichkeiten verfügte man zu diesem Zeitpunkt noch nicht. lediglich über ein Materiallager mit einer monatlichen Miete von Fr. 1'100.-- (Reg. 4.1 Bel. 7 Ziff. 30). Gleichzeitig gilt auch festzuhalten, dass Baustellen selbst im Zuge des "Lockdowns" stets geöffnet blieben und lediglich dazu angehalten wurden, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.