Sowohl aus dem Antragsformular als auch aus der öffentlichen Debatte ging unmissverständlich hervor, dass der Kredit nicht dazu gedacht war, allfällige Eventualitäten oder Ungewissheiten bezüglich der künftigen (finanziellen) Entwicklung abzudecken. Neben den trotz des "Lockdowns" stabilen Einkommens- bzw. Umsatzverhältnissen der GmbH kommt hinzu, dass diese kaum Fixkosten hatte. Die Personalkosten hätten - bei entsprechendem Bedarf - durch das Beantragen der Kurzarbeitsentschädigung zu einem grossen Teil gedeckt werden können, über Büroräumlichkeiten verfügte man zu diesem Zeitpunkt noch nicht.