b. Zwischen den Parteien umstritten ist, inwiefern die Gesellschaft aufgrund der Pandemie wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt war. Die Einnahmen der GmbH, die über das (alleinige) Geschäftskonto erzielt wurden, stellen sich gemäss den edierten Kontoauszugsbelegen wie folgt dar (Reg. 23.1 Bel. 4 ff.):