Akten Bel. 14 Ziff. 24, Ziff. 112 ff. und Ziff. 33). Es sei der GmbH nicht so blendend gegangen, dass er zwei Monate lang hätte Löhne zahlen können. So viele Rücklagen habe man nicht gehabt. Ohne den Kredit hätten sie die laufenden Kosten für einen Monat nicht bezahlen können. Er habe niemanden bewusst getäuscht und keine falschen Angaben gemacht. Bezüglich des Umsatzes habe er sich auf die buchhalterischen Angaben gestützt (Reg. 4.1 Bel. 20 Ziff. 96 f., Bel. 25 Ziff. 124).