hätten arbeiten können, wären auch der Umsatz und die Aufträge ausgeblieben. Dann hätte sich eine finanzielle Schieflage abgezeichnet. Im Nachhinein sei ihm bewusst, dass der Kredit nicht dazu hätte dienen sollen, allfällige Eventualitäten abzufedern, sondern Gesellschaften unter die Arme zu greifen, die existenziell bedroht gewesen seien. Es sei eine Massnahme für das Geschäft gewesen, da er liquid habe bleiben wollen, um Löhne und Rechnungen bezahlen zu können (Reg. 4.1 Bel. 17 Ziff. 80 ff., Bel. 19 Ziff. 90; Bel. 20 Ziff. 94 f., Bel. 31 f. Ziff. 2; fl. Akten Bel.