a. Der Beschuldigte gab an, den Covid-19-Überbrückungskredit am 31 . März 2020 bei der LUKB beantragt zu haben. Von der Kreditmöglichkeit habe auf dem Bau erfahren. Dort sei viel darüber gesprochen worden, dass man bei einem Baustopp einen Covid-Kredit beantragen könne, um zu überleben (fl. Akten Bel. 14 Ziff. 117 f.; Reg. 4.1 Bel. 17 Ziff. 79 ff.). Auf das Formular sei er online gelangt, und er habe es mit Hilfe seines Buchhalters ausgefüllt. Weil niemand Belege verlangt habe, habe er den Antrag ohne Beilagen geschickt. Er sei davon ausgegangen, dass die LUKB nachfragen würde; dies sei aber nie geschehen.