Gemäss dem Handelsregisterauszug des Kantons Luzern war Geschäftsführer mit Einzelunterschrift bei der GmbH. Die - GmbH hielt bzw. hält bis heute sämtliche Stammanteile der GmbH und ist somit deren einzige Gesellschafterin. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der - GmbH wiederum ist . Des Weiteren sagten sowohl als auch der Beschuldigte aus, dass Kriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203) - 13 -