zu Art. 10). Bestehen bei der Beweiswürdigung unüberwindliche Zweifel an der Erfüllung der tatsächlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat, so geht das Gericht von der für die beschuldigte Person günstigeren Sachlage aus (Art. 10 Abs. 3 StPO). 3. Vorwurf des Betrugs (Art. 146 Abs. 1 StGB), eventualiter der Widerhandlung nach Art. 23 COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung sowie der Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB) / Anklageziffer 1 3.1. Tatsächliches und Beweiswürdigung 3.1.1. Vorbemerkungen zu den Verhältnissen bei der GmbH